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21.4.08

Pandamarke

Eine Entschuldigung vorweg: Wegen eines Festplattencrashes war ich ein paar Tage weg vom Fenster. Ja, auch in Macs steckt fehlbare Hardware. Der Unterschied ist nur, dass das Neuaufsetzen wesentlich komfortabler ist. Jedenfalls bin ich jetzt wieder live mit dabei.

Die Nachricht zum Tage: Der Newsletter des Österreichischen Patentamtes meldet einen Markenrechtsstreit Fu Long, das Pandababy im Schönbrunner Tiergarten. Populär ist es ja, wie ich gestern vormittag feststellen konnte. Die Schlange vor dem Gehege war mit zwei kleinen Kindern jedenfalls nicht zu machen. Populär war auch das Prozedere zur Namensfindung: Per Internet-Voting wurde «Fu Long» gekürt. Am 2. November 2007 war das fix, erst am 30. November meldete der Tiergarten den Namen als Marke an. Ein Kärtner war dem Zoo zuvorgekommen, wohl auf den Sieger des Votings spekulierend. Gegen diese Meldung läuft jetzt eine Löschungsklage von Seiten des Tiergartens.

Hier zeigt sich ein weiterer Nachteil von «Crowdsourcing»: die schiere Öffentlichkeit des Namensfindungsprozesses. Nur nachträglich kann man Dritte daran hindern, sich Namen oder Namensmöglichkeiten zu sichern. Man darf gespannt sein, wie das österreichische Patentamt mit diesem prominenten Fall umgeht.

26.4.07

Got the Blus?

EngadgetHD hat sich die beiden Konkurrenten im Streit um den Nachfolger der DVD mal in Hinsicht auf Markennamen und Suchmaschinentauglichkeit angesehen. Fazit: Der sperrige und scheinbar wenig marketingtaugliche Name «HD DVD» gewinnt. «Blu-ray» verliert, weil man bei der Kreation dieses Namens den Markenschutz über die Verständlichkeit gestellt hat.

Engadget zeigt, dass bei Google öfter nach «Blue-ray» als nach «Blu-ray» gesucht wird. Verständlich, denn jeder, der des Englischen mächtig ist, würde den blauen Strahl so schreiben. Die Marketingstrategen haben das stumme «e» weggelassen, damit der Name markenrechtlich leichter zu schützen ist. Mit der gleichen Logik und einem Schuss Hip-Hop-Cool sind seltsame Namen wie Motorolas ROKR, RAZR oder PEBL entstanden.

Juristisch gesehen eine gute Vorgehensweise. Während sich niemand das allgemein gültige Wort «pebble» (Kieselstein) schützen lassen könnte ohne bestehende Verkehrsgültigkeit nachzuweisen, lassen sich Wortkreationen wie PEBL relativ leicht registrieren, weil ihre Unterscheidbarkeit leicht nachzuweisen ist. Kurz: Das Wort steht nicht im Lexikon und kann deshalb eine schützenswerte Marke werden.

Das Beispiel Blu-ray zeigt jedoch, dass man mit solchen Wortverstümmelungen einfahren kann. Vor allem dann, wenn das Wort sich nur im Schriftbild von einem existierenden Begriff unterscheidet. Ich muss dann meinen wohlmeinenden Konsumenten erst beibringen, dass man meine Marke anders schreibt, als man sie ausspricht. Und jeder, der einmal Sprachunterricht erteilt hat, weiß, wie schwer das ist.

«HD DVD» ist weiß Gott nicht sehr viel befriedigender als Markenname, aber er funktioniert, vor allem bei den technikorientierten Early Adopters.